Glücksspielverordnung
Verfasst: 27.02.2013, 18:59
Zu dem bereits in Kraft getretenen AG Glücksspiel "gehört" auch noch eine Rechtsverordnung, die Einzelheiten zu Verfahren und Voraussetzungen insbesondere auch im Bereich der Spielhallen und Wettannahmestellen regeln soll.
Diese Rechtsverordnung ist noch im Verfahren und soll demnächst bekanntgemacht werden.
Bauaufsichtlich eher nicht von Bedeutung ist hingegen die ebenfalls in Sachen Glücksspiel ergangene Werberichtlinie
gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GlüStV vom 7. Dezember 2012.
Diese wurde bereits bekanntgeamcht im MBl. Nr. 2 vom 31.01.2013. Baurechtlich relevante Regelungen habe ich dort nicht entdeckt.
Diese Rechtsverordnung ist noch im Verfahren und soll demnächst bekanntgemacht werden.
Bauaufsichtlich eher nicht von Bedeutung ist hingegen die ebenfalls in Sachen Glücksspiel ergangene Werberichtlinie
gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GlüStV vom 7. Dezember 2012.
Diese wurde bereits bekanntgeamcht im MBl. Nr. 2 vom 31.01.2013. Baurechtlich relevante Regelungen habe ich dort nicht entdeckt.