ArbStättV - ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennz.
Verfasst: 22.05.2013, 21:36
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im GMBl. Nr. 16 vom 13.03.2013, S. 334 die Neufassung der
Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
(Ausgabe: Februar 2013) bekanntgemacht.
Die ASR ASR konkretisiert auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung.
Kostenlos abrufbar ist sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den vorgenommenen Änderungen.
Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
(Ausgabe: Februar 2013) bekanntgemacht.
Die ASR ASR konkretisiert auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung.
Kostenlos abrufbar ist sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den vorgenommenen Änderungen.