WKP / Brandschauen bei gemeindeeigenen Bauten

Themen (v.a.) für Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden.
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münster

WKP / Brandschauen bei gemeindeeigenen Bauten

Beitrag von münster »

Guten Tag!

Folgendes Anliegen:
Behebung von Mängeln, welche bei Brandschauen und Wiederkehrenden Prüfungen an städtisch genutzten Gebäuden festgestellt werden.

Problem:
Das Bauaufsichtsamt als zuständige Ordnungsbehörde kann aus rechtlichen Gründen keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen andere Organisationseinheiten der eigenen Behörde einleiten.

Frage:
Weiß jemand auf welcher gesetzlichen Grundlage die Übertragung der Verantwortung zur fristgerechten Beseitigung der festgestellten Mängel auf die gebäudeverwaltende Diensstelle und Nutzer möglich ist?

Vielen Dank!
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Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
Wohnort: Düsseldorf

Re: WKP / Brandschauen bei gemeindeeigenen Bauten

Beitrag von Sebastian Veelken »

Es handelt sich dabei um eine Frage der Organisationshoheit des (Ober-)Bürgermeisters der jeweiligen Stadtverwaltung. Insgesamt traut man einer Behörde zu, organisationsintern rechtstreu zu handeln, egal ob Verantwortlicher die Stelle ist, die im Außenverhältnis (zum Normalbürger) "Bauaufsichtsamt" heißen würde oder "Hochbauamt".
Wenn es allerdings in der Zusammenarbeit hakt, ist eine solche Organisationsmaßnahme zwar rechtlich möglich, allerdings ist derjenige, der diese Entscheidung verantwortlich trifft (Beigeordneter, Bürgermeister), evtl. schlecht beraten: Üblicherweise sind das Verzweiflungsreaktionen auf ein Versagen des behördeninternen Gegenübers, also z.B. des eigenen Hochbauamtes. Mit der Übertragung einer bislang im Ergebnis schwach wahrgenommenen Aufgabe auf die Stelle, welche schon die bisherigen Schwächen (unterlassene Mängelbeseitigung am Bauwerk) zu vertreten hatte, macht man den Bock zum Gärtner.
Um einen solchen Vorschlag einzubringen, ist daher unbedingt auf die Einhaltung des Dienstweges über den nächsten gemeinsamen Vorgesetzen beider Stellen zu achten.
Alternativ bietet sich allerdings an, die (erste) Aufforderung zur Mängelbeseitigung, spätestens aber die Erinnerung von der Bauaufsichtsbehörde "a.d.D." an das Hochbauamt zu versenden.

Viel Erfolg!

P.S.: Themen wie dieses werden im Arbeitskreis Bauaufsichtsbehörden (AK bab) behandelt, für den es hier auch ein eigenes Unterforum gibt. Die Zulassung dort ist jedoch nur für Behördenmitarbeiter möglich, die bei der Registrierung eine entsprechende Behörden-E-Mail-Adresse benutzen.
münster

Re: WKP / Brandschauen bei gemeindeeigenen Bauten

Beitrag von münster »

Guten Morgen Herr Dr. Veelken,

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort!

MfG
M.St.
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