VwGO § 42: 7 Tierschutzverbände anerkannt
Verfasst: 24.01.2014, 19:51
Die Liste mit den exakten Vereinsnamen, Kontaktadressen und Internetseite gibt es hier beim Ministerium.Pressemitteilung MKULMV hat geschrieben:Verbraucherschutzministerium veröffentlicht erste anerkannte Tierschutzvereine
Gesetz über das Verbandsklagerecht ermöglicht Tierschutzorganisationen umfassende Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte
NRW stärkt den Tierschutz: Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat jetzt die ersten sieben Tierschutzvereine auf seiner Internetseite (http://www.umwelt.nrw.de) veröffentlicht, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen erhalten haben. „Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und gleichzeitig eine Rechtslücke geschlossen. Durch das neue Verbandsklagerecht erhalten viele Tiere stellvertretend eine Stimme, Tierschutzorganisationen werden so zu den Anwälten dieser Tiere. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz“, erklärte Minister Johannes Remmel.
Mit dem neuen Verbandsklagerecht wird dort eine Überprüfung tierschutzrechtlicher Vorgaben durch Gerichte möglich, wo es sie bislang nicht gab. Gesetzlich festgelegte Kriterien stellen sicher, dass nur seriöse Organisationen anerkannt werden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können. Das Verbraucherschutzministerium hat jetzt die folgenden sieben Vereine offiziell bestätigt und veröffentlicht:Mit der offiziellen Anerkennung haben diese Tierschutzvereine nun die Berechtigung, die neuen Rechte auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
- Animal Rights Watch,
- Bundesverband Tierschutz,
- Deutscher Tierschutzbund,
- Deutsches Tierschutzbüro,
- Europäischer Tier- und Naturschutz,
- Landestierschutzverband NRW,
- Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner.
(...)
Bisher konnte zwar gegen zu viel Tierschutz geklagt werden, nicht jedoch gegen zu wenig Tierschutz. Das Verbandsklagerecht schafft hier neue Möglichkeiten, ohne aber berechtigte Interessen von Akteurinnen und Akteuren in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zu verletzen. Damit wird per Gesetz das verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel „Tierschutz“ umgesetzt und die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Tierschutzvereinen werden gestärkt.
Nach der Anerkennung durch das Land eröffnet das Gesetz den Organisationen die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raum steht, können die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, (...) oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe.