Eine zweite Änderung im Bereich der 2er-Tarifstellen betrifft die Gebühren für den Bezirksschornsteinfegermeister bei den Bescheiniungen nach § 43 Abs. 7 BauO, dies dürfte für Bauaufsichtsbehörden eher uninteressant sein.2.5.6.3 Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: Euro 50 bis 150 je Grundstück
AVerwGebO, AGT TS 2.5.6.3 Auskunft aus Baulastverzeichnis
- Sebastian Veelken
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AVerwGebO, AGT TS 2.5.6.3 Auskunft aus Baulastverzeichnis
Mit dem GVBl. vom 28.01.2015 wurde im Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinenverwaltungsgebührenordnung die Tarifstelle für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastverzeichnis geändert. Mit Wirkung vom 29.01.2015 lautet sie: